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Vertragliche Dokumentation für im Bau befindliche Projekte
a) Reservierung
Zunächst wird mit dem Bauträger eine Reservierungsvereinbarung
schriftlich abgeschlossen, in der genaue Angaben über den Baufortschritt
und die Ratenzahlungen festgelegt sind. Die sofort fällige
Reservierungsgebühr beträgt in der Regel Ptas. 500.000,--
(DM 6.000,--) bis Ptas. 1 Million (DM 12.000,--) pro Wohneinheit.
Diese Anzahlung wird mit der esten Baurate verrechnet, bzw. wird
dort wieder abgezogen.
b) Kaufvertrag
Die Reservierungsvereinbarung wird vom Verkäufer gegengezeichnet
und entspricht damit einem verbindlichen Kaufvertrag. In manchen
Fällen wird daneben noch ein separater Kaufvertrag geschlossen,
der aber im wesentlichen dieselben Angaben wie die Reservierungs-vereinbarung
enthält (also genaue Bezeichnung des Objektes bzw. der Wohnung,
Zahlungsvereinbarungen, Mehrwertsteuer, andere Steuern, etc.).
Diese Vereinbarungen erfolgen privatschriftlich.
c) Notariatsurkunde (Escritura)
Spanien verfügt heute ähnlich wie Deutschland über
ein zentrales Grundbuch, in dem sämtliche Rechte auch über
Teileigentum registriert sind. Ein verbindlicher Erwerb eines Grundbesitzes
kommt durch Unterschrift auf der Vertragsurkunde (Escritura) zustande.
Sie enthält alle Angaben über den Grundbesitz, insbesondere
auch über Verkehrsrecht und die Anzahl der Miteigentumsanteile
bei Teileigentum. Vor Unterzeichnung der Escritura ist der gesamte
Kaufpreis zu entrichten. Der Vertragsgegenstand geht mit Unterschrift
auf den Käufer über. Die Registrierung beim lokalen Grundbuchamt
ist Aufgabe und Verantwortung des beurkundenden Notars bzw. des
Vertreters des Käufers.
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