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 Allgemeine Information zum Kauf einer Liegenschaft in Spanien
 

Vertragliche Dokumentation für im Bau befindliche Projekte

a) Reservierung
Zunächst wird mit dem Bauträger eine Reservierungsvereinbarung schriftlich abgeschlossen, in der genaue Angaben über den Baufortschritt und die Ratenzahlungen festgelegt sind. Die sofort fällige Reservierungsgebühr beträgt in der Regel Ptas. 500.000,-- (DM 6.000,--) bis Ptas. 1 Million (DM 12.000,--) pro Wohneinheit. Diese Anzahlung wird mit der esten Baurate verrechnet, bzw. wird dort wieder abgezogen.


b) Kaufvertrag
Die Reservierungsvereinbarung wird vom Verkäufer gegengezeichnet und entspricht damit einem verbindlichen Kaufvertrag. In manchen Fällen wird daneben noch ein separater Kaufvertrag geschlossen, der aber im wesentlichen dieselben Angaben wie die Reservierungs-vereinbarung enthält (also genaue Bezeichnung des Objektes bzw. der Wohnung, Zahlungsvereinbarungen, Mehrwertsteuer, andere Steuern, etc.).
Diese Vereinbarungen erfolgen privatschriftlich.


c) Notariatsurkunde (Escritura)
Spanien verfügt heute ähnlich wie Deutschland über ein zentrales Grundbuch, in dem sämtliche Rechte auch über Teileigentum registriert sind. Ein verbindlicher Erwerb eines Grundbesitzes kommt durch Unterschrift auf der Vertragsurkunde (Escritura) zustande. Sie enthält alle Angaben über den Grundbesitz, insbesondere auch über Verkehrsrecht und die Anzahl der Miteigentumsanteile bei Teileigentum. Vor Unterzeichnung der Escritura ist der gesamte Kaufpreis zu entrichten. Der Vertragsgegenstand geht mit Unterschrift auf den Käufer über. Die Registrierung beim lokalen Grundbuchamt ist Aufgabe und Verantwortung des beurkundenden Notars bzw. des Vertreters des Käufers.

   


Anfallende Kosten und Steuern in Spanien für Häuser und Wohnungen

Erwerb von einer Gesellschaft als Neubau

Erwerb von einer Privatperson

   
1. Grunderwerbssteuer entfällt 7% des Verkaufspreises
2. Mehrwertsteuer 7% des Verkaufspreises entfällt
3. Dokumentarische Steuer Ca. 0.5% des Verkaufspreises 1%
4. Notarkosten, Grundbuch Ca. 0.5% des Verkaufspreises Ca. 0.5% des Verkaufspreises
5. "Plusvalia" Verkäufer zu zahlen Verkäufer zu zahlen
6. Anwaltsgebühren Ca. 1% des Verkaufspreises

Ca. 1% des Verkaufspreises

Gesamte Nebenkosten: Ca. 10%
Bei Grundstücken muß in Einzelfällen mit dem vollen Mwst-Satz gerechnet werden
Ca. 9,5%



 

 

 

 
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